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   BFH, 30.12.2010 - III B 172/09   

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https://dejure.org/2010,21716
BFH, 30.12.2010 - III B 172/09 (https://dejure.org/2010,21716)
BFH, Entscheidung vom 30.12.2010 - III B 172/09 (https://dejure.org/2010,21716)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - III B 172/09 (https://dejure.org/2010,21716)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31 S 4, EStG § 32 Abs 6, BGB § 1612b Abs 5, GG Art 1, GG Art 20 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 4 EStG 2002, § 32 Abs 6 EStG 2002, § 1612b Abs 5 BGB, Art 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Familienleistungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuermindernde Berücksichtigung tatsächlicher Unterhaltszahlungen für seine Kinder bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Regelung des Familienleistungsausgleichs verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05

    Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 30.12.2010 - III B 172/09
    NV: Durch den Beschluss des BVerfG vom 13. Oktober 2009 2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282) ist geklärt, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie von der Einkommensteuer freizustellen, vereinbar ist, wenn die Regelungen des § 1612b Abs. 5 BGB und des § 31 Satz 4 EStG (jeweils in der für 2004 geltenden Fassung) dazu führen, dass sich weder die Unterhaltszahlungen eines Steuerpflichtigen für seine Kinder steuermindernd auswirken, noch er seinen Anspruch auf Kindergeld in vollem Umfang mit seiner Barunterhaltspflicht verrechnen kann.

    Die Rechtssache hat nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13. Oktober 2009  2 BvL 3/05 (BVerfGE 124, 282) insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung mehr (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

    Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 124, 282 habe die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nicht entfallen lassen.

    c) Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage ist durch den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 124, 282 geklärt.

    Die Entscheidung des Steuergesetzgebers, die den Barunterhaltspflichtigen gemäß § 1612b Abs. 5 BGB treffende Last nicht gesondert zu erfassen, könne als Nachvollzug der familienrechtlichen Entscheidung verstanden werden, im Interesse der Existenzsicherung des Kindes dem Barunterhaltspflichtigen in Mangelfällen aufzugeben, den dem halben Kindergeld entsprechenden Betrag zur Aufstockung des Unterhalts einzusetzen (BVerfG in BVerfGE 124, 282).

    Nicht ersichtlich ist, inwiefern daraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers folgen könnte, für diesen Personenkreis zur Wahrung des Gleichheitssatzes besondere, von den allgemeinen Bestimmungen des Familienleistungsausgleichs abweichende Regelungen zu schaffen (BVerfG in BVerfGE 124, 282).

  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

    Auszug aus BFH, 30.12.2010 - III B 172/09
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2011 - III S 11/11

    Fristbeginn für die Erhebung einer Anhörungsrüge - Keine Aussetzung des

    Mit Beschluss vom 30. Dezember 2010 wies der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde III B 172/09 des anwaltlich vertretenen Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 26. August 2008  15 K 10511/06 B als unbegründet zurück.
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